RAUCHVERBOT AN RHEINBAHN-HALTESTELLEN – MEHR RÜCKSICHT ODER NOCH EINE REGEL, DIE…

☝️🫵👉 RAUCHVERBOT AN RHEINBAHN-HALTESTELLEN – MEHR RÜCKSICHT ODER NOCH EINE REGEL, DIE…
☝️🫵👉 RAUCHVERBOT AN RHEINBAHN-HALTESTELLEN – MEHR RÜCKSICHT ODER NOCH EINE REGEL, DIE…

☝️🫵👉 RAUCHVERBOT AN RHEINBAHN-HALTESTELLEN – MEHR RÜCKSICHT ODER NOCH EINE REGEL, DIE KAUM JEMAND KONTROLLIERT?

Wer in Düsseldorf auf Bus oder Bahn wartet, kennt die Situation möglicherweise: Draußen regnet es, das Wartehäuschen ist voll, und jemand zündet sich eine Zigarette an. Während die einen darin eine vermeidbare Belästigung sehen, empfinden andere ein Rauchverbot im Freien als übertriebene Einschränkung. Genau darüber könnte in Düsseldorf demnächst eine neue Regel entscheiden. Die Stadtverwaltung möchte das Rauchen in überdachten Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs ausdrücklich verbieten.

Der Vorschlag ist Bestandteil der neuen Düsseldorfer Straßen- und Grünflächenordnung, die ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Noch ist allerdings nichts beschlossen. Nach der Vorberatung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 7. Oktober steht am 2. November zunächst die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss an. Die endgültige Entscheidung soll der Stadtrat am 12. November treffen.

WAS GENAU SOLL VERBOTEN WERDEN?

Anders als die Formulierung „Rauchverbot an Haltestellen“ zunächst vermuten lässt, plant die Stadt kein generelles Rauchverbot auf sämtlichen Bus- und Bahnsteigen. Der Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf überdachte Warteanlagen oberirdischer Haltestellen. Dort sollen künftig weder herkömmliche Zigaretten noch E-Zigaretten oder andere Verdampfer genutzt werden dürfen.

Wer unter dem Dach eines Wartehäuschens Schutz vor Regen oder Wind sucht, soll damit gleichzeitig vor Tabakrauch und Dampf anderer Wartender geschützt werden. Das Rauchen außerhalb dieser überdachten Bereiche wäre von dieser neuen Regelung nicht grundsätzlich betroffen.

In unterirdischen ÖPNV-Anlagen ist das Rauchen bereits nach der geltenden Düsseldorfer Straßenordnung untersagt. Die Stadt möchte den Schutz nun auf die oberirdischen Wartehäuschen ausweiten.

DIE RHEINBAHN BEGRÜSST DEN VORSTOSS

Nach einem aktuellen Bericht der Rheinischen Post unterstützt die Rheinbahn die geplante Neuregelung. Das Verkehrsunternehmen möchte die Aufenthaltsqualität an seinen Haltestellen verbessern. Interessant ist allerdings ein anderer Punkt: Beschwerden über rauchende Fahrgäste sollen bislang nur selten eingehen. Kontrolliert werde zudem lediglich punktuell.

Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Braucht Düsseldorf tatsächlich ein zusätzliches Verbot, wenn offenbar nur wenige Fahrgäste offiziell Beschwerde einlegen? Oder liegt die geringe Zahl möglicherweise auch daran, dass Betroffene lieber ein paar Schritte zur Seite gehen, anstatt sich über rauchende Mitmenschen zu beschweren?

Dass das Thema keineswegs neu ist, zeigt ein Blick zurück. Bereits vor Jahren wurde in Düsseldorf über rauchfreie Wartehäuschen diskutiert. Schon 2019 beschäftigte sich die Kommunalpolitik mit der Frage, wie ein entsprechendes Verbot rechtssicher eingeführt und durchgesetzt werden könnte.

ZWISCHEN GESUNDHEITSSCHUTZ UND ALLTAGSTAUGLICHKEIT

Aus Sicht des Nichtraucherschutzes ist das Anliegen nachvollziehbar. In einem teilweise geschlossenen Wartehäuschen können andere Fahrgäste dem Rauch nur schwer ausweichen. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen können davon betroffen sein. Schließlich sind die Unterstände öffentliche Einrichtungen, die allen Fahrgästen gleichermaßen zur Verfügung stehen sollen.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung. Wer soll das Verbot kontrollieren? Sollen Beschäftigte der Rheinbahn rauchende Fahrgäste ansprechen, oder ist dafür der städtische Ordnungs- und Servicedienst zuständig? Und wie häufig wären Kontrollen überhaupt möglich?

Ein Verbot allein garantiert schließlich noch keine Verhaltensänderung. Gerade an stark frequentierten Haltestellen dürfte entscheidend sein, wie verständlich die Regel kommuniziert und wie konsequent sie durchgesetzt wird.

Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Wer zum Rauchen das Wartehäuschen verlässt, sollte seine Zigarettenkippe anschließend nicht einfach auf den Boden werfen. Die Stadt versucht bereits mit Aufklärungskampagnen, Taschenaschenbechern und sogenannten Abstimm-Aschern gegen weggeworfene Kippen vorzugehen. Erst gestern wurden neue Standorte beziehungsweise Fragestellungen dieser besonderen Aschenbecher vorgestellt.

Für das achtlose Wegwerfen einer Kippe werden in Düsseldorf in der Regel bereits 50 Euro Verwarngeld fällig. Das ist allerdings eine bestehende Regel zur Sauberkeit und kein bereits festgelegtes Bußgeld für das geplante Rauchverbot.

WIE VIEL RÜCKSICHT BRAUCHT EIN GESETZ?

Am Ende berührt die Diskussion eine Frage, die weit über das Rauchen hinausgeht. Wie viel gegenseitige Rücksichtnahme darf eine Stadt von ihren Einwohnern erwarten, ohne jedes Verhalten durch neue Vorschriften regeln zu müssen?

Viele Raucher halten ohnehin Abstand zu anderen Wartenden. Andere wiederum reagieren möglicherweise erst dann, wenn ein ausdrückliches Verbot besteht. Gleichzeitig wünschen sich Fahrgäste verständlicherweise Haltestellen, an denen sie möglichst angenehm und ohne vermeidbare Belästigungen auf ihre Verbindung warten können.

Ob die geplante Neuregelung tatsächlich zu einem besseren Miteinander führt, wird deshalb nicht allein vom Beschluss des Stadtrates abhängen, sondern auch davon, wie sie im Alltag umgesetzt wird.

UND JETZT INTERESSIERT UNS EURE MEINUNG!

Sollte das Rauchen in den Wartehäuschen der Rheinbahn grundsätzlich verboten werden, um Nichtraucher besser zu schützen?

Oder reicht gegenseitige Rücksichtnahme aus, sodass Düsseldorf auf ein weiteres Verbot verzichten könnte?

Und ganz praktisch gefragt: Habt Ihr Euch selbst schon einmal durch Zigarettenrauch an einer Haltestelle gestört gefühlt, oder wird hier ein Problem geregelt, das im Alltag kaum eine Rolle spielt?

Wir freuen uns auf eine faire und sachliche Diskussion – ausdrücklich auch zwischen Rauchern und Nichtrauchern!

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