
☝️🫵👉 FLUGHAFENPLÄNE LIEGEN AUS – WAS SOLL SICH BEIM FLUGVERKEHR ÄNDERN?
Seit dem 2. September liegen die überarbeiteten Pläne für die weitere Entwicklung des Düsseldorfer Flughafens öffentlich aus. Auf den ersten Blick klingt die wichtigste Zahl beruhigend: Die bestehende Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten soll erhalten bleiben. Trotzdem würde sich innerhalb dieses Rahmens einiges verändern.
Der Flughafen möchte den Anteil des Linien- und Charterverkehrs von derzeit maximal 122.176 auf bis zu 128.000 Flugbewegungen erhöhen. Für den sonstigen Verkehr sollen mindestens 3.000 Bewegungen verbleiben. Es geht also nicht um eine Aufhebung des Gesamtdeckels, sondern um eine andere Nutzung der vorhandenen Kapazität.
Besonders deutlich wird das in den nachfragestarken Stunden. Wenn beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, sollen künftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden können. Derzeit liegt dieser Wert bei maximal 47. Der Flughafen argumentiert, dass sich Verkehrsspitzen damit besser abwickeln und Verspätungen reduzieren ließen.
Auch bei der Nutzung des Zweibahnsystems wird mehr Flexibilität beantragt. Heute darf der Flughafen zwischen 6 und 22 Uhr insgesamt 56 Stunden pro Woche beide Bahnen nutzen. Künftig sollen diese Zeiten bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Gewittern oder Engpässen im Luftraum flexibler eingesetzt werden können.
Der Airport spricht von „smartem Wachstum“ innerhalb der bestehenden Grenzen. Die Nachtflugregelungen sollen unverändert bleiben. Kritiker wie der Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm sehen den Antrag dagegen weiterhin als Kapazitätserweiterung und befürchten vor allem eine stärkere Belastung in einzelnen Spitzenzeiten.
Zum Verfahren gehören außerdem bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen, Änderungen an Rollwegen und Vorfeldflächen sowie weitere Eingriffe in bestehende Flächen. Die ausgelegten Unterlagen umfassen deshalb auch Untersuchungen zu Flug- und Bodenlärm, Luftqualität, Natur- und Artenschutz sowie weiteren Umweltauswirkungen.
Jetzt können sich auch Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild machen. Die Unterlagen liegen noch bis einschließlich 1. Oktober 2026 öffentlich aus.
Online:
https://beteiligung.nrw.de/k/1025382
In Düsseldorf können die Unterlagen außerdem beim Stadtplanungsamt eingesehen werden:
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
4. Etage, Raum 4061
Montag bis Donnerstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag:
9 bis 13 Uhr
Eine vorherige Anmeldung unter 0211 8996498 ist erforderlich.
Wer durch die geänderten Unterlagen erstmals oder stärker in seinen Belangen betroffen ist, kann bis einschließlich 15. Oktober 2026 Einwendungen erheben. Das ist auch direkt über das Beteiligungsportal möglich. Frühere zulässige Einwendungen aus dem laufenden Verfahren behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Damit geht ein Verfahren in die nächste Runde, das Düsseldorf und die umliegenden Städte bereits seit mehr als einem Jahrzehnt beschäftigt. Die entscheidende Frage lautet diesmal weniger, wie viele Flugzeuge insgesamt starten und landen dürfen – sondern wie intensiv die vorhandene Kapazität zu den besonders gefragten Zeiten genutzt werden soll.
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