{"id":22312,"date":"2019-03-05T10:45:45","date_gmt":"2019-03-05T09:45:45","guid":{"rendered":"https:\/\/dus4you.de\/?p=22312"},"modified":"2019-03-05T10:45:45","modified_gmt":"2019-03-05T09:45:45","slug":"die-teuerste-nebensache-der-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dus4you.de\/index.php\/2019\/03\/05\/die-teuerste-nebensache-der-welt\/","title":{"rendered":"Die teuerste Nebensache der Welt&#8230;"},"content":{"rendered":"<p>Same procedure as every year: Jedes Jahr flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Kosten f\u00fcr Wasser, Abwasser, die M\u00fcllbeseitigung und durch Steuern fallen bei einem Haus oder einer Wohnung zwangsl\u00e4ufig an. Doch viele wissen \u00fcberhaupt nicht, welche Ausgaben \u00fcberhaupt zu den Nebenkosten geh\u00f6ren und der Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Kanzlei Kaiser &amp; Kollegen in Mannheim kennt sich als Spezialist f\u00fcr Mietrecht besonders gut in der Materie aus und erkl\u00e4rt, welche Regeln es rund um die Nebenkostenabrechnung gibt.<\/p>\n<p><strong>Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kostet eine Immobilie Geld, und neben der Abtragung muss der Eigent\u00fcmer auch f\u00fcr die Betriebskosten \u2013 also die Nebenkosten \u2013 aufkommen. Rechtsanwalt Bernd Filsinger erkl\u00e4rt: \u201eDazu geh\u00f6ren unter anderem die Wasserversorgung, Heizkosten und Entw\u00e4sserung, Gelder f\u00fcr die Stra\u00dfenreinigung sowie M\u00fcllbeseitigung und Gartenpflege. Auch \u00f6ffentliche Lasten wie die Grundsteuer sind Teil der Nebenkosten.\u201c Diese Kosten k\u00f6nne der Vermieter auf die Mieter \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie der Rechtsexperte wei\u00df: \u201eWas der Eigent\u00fcmer nicht auf die Mieter umlegen darf, sind Kosten f\u00fcr die Instandhaltung bzw. -setzung der Immobilie sowie Kosten f\u00fcr Reparaturen oder die Hausverwaltung.\u201c Er erg\u00e4nzt: \u201eDie Nebenkosten, die nicht ausdr\u00fccklich im Mietvertrag auf den Mieter abgew\u00e4lzt wurden, gelten als bereits in der Miete enthalten.\u201c Diese darf der Vermieter also nicht gesondert abrechnen.<\/p>\n<p><strong>Darf der Mieter Belege der Nebenkostenabrechnung einsehen?<\/strong><\/p>\n<p>Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser \u2013 schlie\u00dflich kann jedem einmal ein Fehler unterlaufen. Oder nicht? \u201eOb Rechnungen der Wasserwerke oder f\u00fcr die Gartenpflege: Der Vermieter muss die Belege der Nebenkostenabrechnung zur Einsicht freigeben, wenn der Mieter das verlangt\u201c, so Rechtsanwalt Bernd Filsinger.<\/p>\n<div id=\"attachment_22313\" style=\"width: 235px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-22313\" class=\"size-medium wp-image-22313\" src=\"https:\/\/dus4you.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/RA-Bernd-Filsinger-225x300.jpg\" alt=\"\" width=\"225\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/dus4you.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/RA-Bernd-Filsinger-225x300.jpg 225w, https:\/\/dus4you.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/RA-Bernd-Filsinger-768x1024.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 225px) 100vw, 225px\" \/><p id=\"caption-attachment-22313\" class=\"wp-caption-text\">RA Bernd Filsinger<\/p><\/div>\n<p>Der Vermieter habe dar\u00fcber hinaus auch noch die Pflicht, die einzelnen Kostenpunkte und die gesamte Rechnung \u00fcbersichtlich und verst\u00e4ndlich darzustellen. Doch was ist, wenn die Abrechnung falsch ist oder die Kosten f\u00fcr den Mieter nicht nachvollziehbar sind? Auch darauf hat der Rechtsanwalt eine Antwort: \u201eIn solchen F\u00e4llen muss der Eigent\u00fcmer die falschen Punkte korrigieren bzw. Belege bereitstellen.\u201c<\/p>\n<p>Der Anwalt r\u00e4t zudem bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung, im Mietvertrag nachzusehen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden k\u00f6nnen und ob diese \u00fcberhaupt laut Betriebskostenvereinbarung umlagef\u00e4hig sind. Ebenso sollte in der Abrechnung deutlich zu erkennen sein, ob durch die Zahlungen des Mieters ein \u00dcberschuss entstanden ist, er also eine R\u00fcckzahlung bekommt, oder ob er<br \/>\nnachzahlen muss.<\/p>\n<p><strong>Jahre sp\u00e4ter: Bis wann darf der Eigent\u00fcmer Nebenkostennachzahlungen fordern?<\/strong><\/p>\n<p>Im Idealfall kommt die Nebenkostenabrechnung einmal im Jahr, und das nicht allzu sp\u00e4t. Doch wie lange hat der Vermieter rechtlich gesehen Zeit, diese dem Mieter zukommen zu lassen? Hier gibt der Rechtsexperte eine klare Antwort: \u201eDer Vermieter hat bis zu zw\u00f6lf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Kommt die Abrechnung sp\u00e4ter, muss der Mieter auch die Nachzahlung nicht mehr annehmen, es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass die versp\u00e4tete Post nicht seine Schuld ist \u2013 zum Beispiel mit einer Versandquittung.\u201c \u00dcbrigens: Der Abrechnungszeitraum muss sich nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr decken, der Zeitraum wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Allerdings kennt Rechtsanwalt Bernd Filsinger auch Ausnahmen: \u201eWer mit seinem Vermieter eine Pauschale vereinbart hat, muss keine Nachzahlung leisten \u2013 sogar wenn die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00f6her sind als der vereinbarte Betrag. Bei einer Pauschale gibt es aber in der Regel sowieso weder eine Abrechnung noch ein Guthaben.\u201c<\/p>\n<p><strong>Verteilerschl\u00fcssel: Wie werden die Kosten auf die Mieter verteilt?<\/strong><\/p>\n<p>Gerade in H\u00e4usern mit mehreren Wohnungen bzw. verschiedenen Eigent\u00fcmern sollten die Kosten fair aufgeteilt werden \u2013 schlie\u00dflich m\u00f6chte niemand f\u00fcr den Verbrauch eines anderen aufkommen. Doch wie sieht das rechtlich aus? Laut Rechtsanwalt Bernd Filsinger k\u00f6nnen die<br \/>\nNebenkosten entweder nach der Kopfzahl, Wohnfl\u00e4che oder dem Miteigentumsanteil umgelegt werden: \u201eHaben Mieter und Vermieter nicht ausdr\u00fccklich im Mietvertrag etwas anderes vereinbart, gilt die Wohnfl\u00e4che als Verteilerschl\u00fcssel.\u201c Wasserkosten zum Beispiel k\u00f6nnen aber auch mit Hilfe von Wasseruhren verbrauchsabh\u00e4ngig abgerechnet werden. So zahlt jeder Mieter nur die Menge an Wasser und Abwasser, die er selbst auch tats\u00e4chlich verbraucht hat.<\/p>\n<p>Der Rechtsexperte r\u00e4t allen, die an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters zweifeln, unbedingt noch einmal einen Blick in den Mietvertrag zu werfen.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">Quelle: Pressemitteilung der Roland Rechtsschutz Versicherung vom 26.02.2019 <\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Same procedure as every year: Jedes Jahr flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Kosten f\u00fcr Wasser, Abwasser, die M\u00fcllbeseitigung und durch Steuern fallen bei einem Haus oder einer Wohnung zwangsl\u00e4ufig an. Doch viele wissen \u00fcberhaupt nicht, welche Ausgaben \u00fcberhaupt zu den Nebenkosten geh\u00f6ren und der Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. 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